Entwurf für den Pilotbetrieb (Stand 16.10.2026, neu: Schülerabgaben). Vor einem offenen Start wird der Text rechtlich geprüft.
Nutzungsbedingungen der Tiva Werkstatt
1. Anbieterin und Zweck
Die Tiva Werkstatt ist ein Arbeitsbereich der Tiva Lernwerkstatt. Anbieterin ist die im Impressum von tiva.me genannte Person (im Folgenden „Tiva“). In der Werkstatt legen Lehrkräfte die Materialien ab, die sie mit den Tiva-Plugins erstellen (Lernseiten, Tafelbilder, Arbeitsblätter, Stunden), und verwalten eigene Links.
2. Zugang
- Im Pilot ist die Werkstatt kostenlos und nur auf Einladung nutzbar. Ein Anspruch auf Zugang oder ständige Verfügbarkeit besteht nicht.
- Jede Person nutzt nur ihren eigenen Zugang. Passwort und Zugangsschlüssel für die Plugins sind geheim zu halten. Bei Verdacht auf Missbrauch bitte sofort das Passwort ändern, den Schlüssel im Konto widerrufen und Tiva informieren.
- Tiva kann Zugänge sperren, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird, oder den Pilot mit angemessener Ankündigung beenden. Vorher gibt es Gelegenheit, die eigenen Materialien zu sichern.
3. Rollen und Einsicht
- Lehrkräfte sehen und verwalten nur ihre eigenen Materialien.
- Die Administratorin (Tiva) kann alle Materialien einsehen, sperren und archivieren. Das dient dem Betrieb, der Hilfe bei Fragen und dem Schutz vor Missbrauch. Zugriffe der Administratorin auf fremde Dateien werden protokolliert.
- Schülerinnen und Schüler haben kein Konto. Sie öffnen nur die Materialien, die eine Lehrkraft per Link freigibt. Der Link ist nicht in Suchmaschinen auffindbar, aber für alle nutzbar, die ihn kennen. Lösungen und Stundenplanungen sind nie über Schülerlinks erreichbar. Bei Lernseiten mit Abgabe-Funktion können sie ihre Lösung mit Namen an die Lehrkraft schicken (siehe Abschnitt 5).
4. Inhalte
- Die Materialien gehören der Lehrkraft, die sie erstellt hat. Tiva nutzt sie nur, um die Werkstatt bereitzustellen (Speichern, Anzeigen, Sichern), und gibt sie nicht an Dritte weiter.
- Die Lehrkraft ist für Inhalte und Rechte an hochgeladenen Materialien verantwortlich (z. B. Bilder, Texte, Audio). Nicht erlaubt sind rechtswidrige Inhalte und personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern in den Materialien (z. B. Namen, Noten, Fotos). Ausnahme sind die Schülerabgaben nach Abschnitt 5.
- KI-erzeugte Materialien sind vor dem Einsatz im Unterricht fachlich zu prüfen.
5. Schülerabgaben (Testfunktion)
Lernseiten aus dem Plugin „Tiva Lernseite Abgabe“ haben den Knopf „Meine Lösung abgeben“. Schülerinnen und Schüler geben dort ihren Namen ein und schicken ihre Antworten an die Lehrkraft, der die Lernseite gehört. Die Abgaben erscheinen in der Werkstatt unter „Rückmeldungen“.
- Verantwortung: Für die Abgaben ist die Lehrkraft bzw. ihre Schule datenschutzrechtlich verantwortlich. Tiva speichert sie nur in ihrem Auftrag und nutzt sie für nichts anderes (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO).
- Vor dem Einsatz klärt die Lehrkraft mit ihrer Schule, ob sie die Funktion im Unterricht nutzen darf. In vielen Bundesländern muss die Schulleitung digitale Werkzeuge mit Schülerdaten freigeben, und oft ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen Schule und Tiva nötig.
- Sparsam abfragen: Die Lehrkraft informiert die Klasse und bittet nur um so viel Name wie nötig, z. B. Vorname und Anfangsbuchstabe. Abgaben dürfen keine Noten, Gesundheitsangaben oder andere besonders schützenswerte Daten abfragen.
- Kontrolle: Die Lehrkraft kann die Abgabe je Lernseite jederzeit schließen und einzelne Abgaben entfernen. Sie soll Abgaben entfernen, sobald sie sie nicht mehr braucht. Spätestens 12 Monate nach Eingang entfernt die Werkstatt sie selbst.
- Einsicht der Administratorin: Wie bei allen Materialien kann die Administratorin Abgaben zur Hilfe und gegen Missbrauch einsehen. Jeder solche Zugriff wird protokolliert.
6. Speicherplatz und Löschen
Jeder Zugang hat zunächst 500 MB Speicherplatz. Archivierte Materialien bleiben erhalten. Endgültig entfernte Materialien werden 90 Tage im Papierkorb aufbewahrt und danach gelöscht. Auf Wunsch löscht Tiva den Zugang mit allen Materialien.
7. Haftung
Tiva haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung im kostenlosen Pilot auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eigene Sicherungskopien wichtiger Materialien werden empfohlen (die Plugins speichern ohnehin alles auch lokal).
Datenschutzhinweise zur Tiva Werkstatt
Ergänzend zur Datenschutzerklärung von tiva.me.
Verantwortliche
Siehe Impressum.
Welche Daten wir verarbeiten
- Konto: E-Mail-Adresse, Name, optional Schule, Rolle, Passwort (nur als sicherer Hash gespeichert), Zeitpunkt der Zustimmung zu diesen Bedingungen, letzte Anmeldung.
- Materialien: die hochgeladenen Dateien und ihre Eckdaten (Titel, Fach, Klasse, Schulart, Bundesland).
- Protokoll: Anmeldungen, Uploads und Verwaltungsaktionen mit Zeitpunkt und IP-Adresse, zur Sicherheit des Systems. Fehlgeschlagene Anmeldeversuche werden nach 24 Stunden gelöscht, das Protokoll nach 12 Monaten.
- Technisch notwendiges Cookie: ein Sitzungs-Cookie für die Anmeldung. Es gibt kein Tracking, keine Analyse-Dienste und keine Werbung.
- Schülerinnen und Schüler: Beim Öffnen freigegebener Materialien entstehen nur die üblichen Server-Protokolle des Hosters (siehe Datenschutzerklärung). Es gibt keine Konten. Namen und Antworten speichert die Werkstatt nur, wenn jemand auf einer Lernseite mit Abgabe-Funktion „Meine Lösung abgeben“ drückt (siehe Schülerabgaben).
Zweck und Rechtsgrundlage
Bereitstellung der Werkstatt auf Grundlage der Nutzungsbedingungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie Sicherheit des Systems (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Speicherort und Empfänger
Alle Daten liegen auf dem Webspace von tiva.me bei IONOS SE in Deutschland (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). E-Mails (Einladung, Passwort) werden über denselben Hoster versendet. Es gibt keine Übermittlung in Drittländer.
Speicherdauer
Solange der Zugang besteht. Nach Löschung des Zugangs werden Konto und Materialien innerhalb von 30 Tagen entfernt, Sicherungskopien spätestens nach 90 Tagen.
Schülerabgaben
Dieser Abschnitt gilt für Lernseiten mit dem Knopf „Meine Lösung abgeben“ und richtet sich auch an Schülerinnen, Schüler und Eltern.
- Verantwortlich ist die Lehrkraft bzw. Schule, die die Lernseite verschickt hat. Tiva betreibt die Werkstatt in ihrem Auftrag (Art. 28 DSGVO). Fragen und Anträge (Auskunft, Löschung) richtest du am besten an deine Lehrkraft. Du kannst dich aber auch an Tiva wenden (siehe Impressum), dann leiten wir sie an die Lehrkraft weiter.
- Was gespeichert wird: der eingegebene Name, Zeitpunkt der Abgabe, die Antworten in den Übungen (Zuordnung, Lückentext, Quiz, freie Texte) und die automatische Auswertung. Keine E-Mail-Adresse, kein Konto, kein Cookie. Zur Abgabe speichern wir keine IP-Adresse. Nur zum Schutz vor Missbrauch zählt der Server Abgaben je IP-Adresse; dieser Zähler wird nach 24 Stunden gelöscht.
- Zweck: Die Lehrkraft sieht und bespricht die Lösungen, z. B. als Rückmeldung zum Lernstand. Die automatische Auswertung ist nur eine Hilfe für die Lehrkraft und keine Note.
- Rechtsgrundlage: Für die Schule ist das in der Regel der Bildungs- und Erziehungsauftrag nach dem Schulgesetz des Landes (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO). Wenn die Schule eine Einwilligung einholt, ist es Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Abgabe ist freiwillig, solange die Lehrkraft nichts anderes festlegt. Ohne Abgabe funktioniert die Lernseite vollständig.
- Wer sieht die Abgaben: nur die Lehrkraft, der die Lernseite gehört, und zur Hilfe und gegen Missbrauch die Administratorin (jeder Zugriff wird protokolliert). Die Abgaben sind nie öffentlich erreichbar und werden nicht an Dritte weitergegeben, von Tiva nicht für eigene Zwecke ausgewertet und nicht für KI-Training genutzt. Die automatische Auswertung der Übungen entsteht bereits im Browser der Schülerin oder des Schülers.
- Speicherort: auf dem Webspace von tiva.me bei IONOS SE in Deutschland, außerhalb des öffentlichen Bereichs. Die Lehrkraft kann Abgaben auf ihren eigenen Rechner herunterladen. Dort ist sie selbst für die sichere Aufbewahrung verantwortlich.
- Speicherdauer: bis die Lehrkraft die Abgabe entfernt, längstens 12 Monate nach Eingang. Danach kommt sie in den Papierkorb und wird nach weiteren 90 Tagen endgültig gelöscht. In Sicherungskopien bleibt sie höchstens 90 Tage länger erhalten.
- Zwischenstand: Was du vor dem Abgeben einträgst, bleibt auf deinem Gerät, entweder im Browser oder als Datei, die du selbst speicherst. Es wird erst mit „Meine Lösung abgeben“ verschickt.
Deine Rechte
Du hast das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Eine Nachricht an die im Impressum genannte Adresse genügt. Bei Schülerabgaben gelten die Rechte gegenüber der Schule. Wir unterstützen sie dabei.